Flex

An unserer Schule bieten wir die Flexible Eingangsstufe an. Das bedeutet, dass bei uns die 1. und 2. Klasse gemeinsam unterrichtet werden.

Pädagogische Begründung

Schon bei der Einschulung unterscheiden sich Kinder in vielerlei Hinsicht. Die Unterschiede befinden sich sowohl bei den kognitiven Fähigkeiten und schon erworbenen Kompetenzen, sowie bei ihren sozio-kulturellen und ökonomischen Hintergrund. Die Leistungsspanne ist enorm. Manche Kinder können bei Schuleintritt bereits lesen und rechnen, bei anderen müssen zunächst Vorkenntnisse wie Reime erkennen, Wörter in Silben zerlegen sowie Mengenerfassung und Zahlen-Mengen-Zuordnung erarbeitet werden.
Um diese Heterogenität als Chance nutzen zu können, muss die Grundschule eine entsprechende Lernkultur entwickeln.
Daher sollte es nun die Aufgabe der Grundschule sein, stärker als bisher, Unterrichtsprozesse und -inhalte so zu organisieren, dass Kinder die Möglichkeit haben, auf verschiedenen Wegen und in individuellem Lerntempo ihre Kompetenzen zu erweitern.
Für das Gelingen des Schulanfangs ist die Feststellung der Lernausgangslage der Kinder Voraussetzung. Weiterhin nimmt die Beobachtung der Lernprozesse einen hohen Stellenwert ein. Hierzu ist sowohl ein binnendifferenzierendes Lernangebot als auch eine niveaudifferenzierende Unterrichtsgestaltung nötig. Die flexible Schuleingangsphase bietet hier vielfältige Möglichkeiten.
Des Weiteren ist den Schulanfängern die Altersmischung aus den Kindertagesstätten bekannt. Die flexible Grundschule knüpft an die Vorerfahrungen der Kinder an und führt die vertraute Situation des miteinander Arbeitens und Lernens unterschiedlicher Arbeitsgruppen fort.

Die Flexible Schuleingangsphase (VOBGM § 11)

In die flexible Schuleingangsphase werden alle schulpflichtigen Kinder aufgenommen. Eine Rückstellung (nach § 58 HschG) entfällt grundsätzlich. Auf speziellen Elternwunsch sollte hier in Rücksprache mit den zuständigen Kindergärten auch Ausnahmen zugelassen werden.

Im März jeden Jahres findet ein Probeschultag statt. Dies ist keine Überprüfung der Schulfähigkeit, sondern dient unter anderem der Bestimmung der Lernausgangslage, die als Grundlage individueller Förderung fungiert. Ebenso dienen dazu unter anderem Hospitationen im KiGa, Austausch von Informationen, mit Therapeuten, …

Die Flexible Schuleingangsphase unterstützt in besonderer Weise die Entwicklung der individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler und fördert kooperatives Lernen, gegenseitige Hilfe und die Übernahme von Verantwortung.

In der heterogenen Lerngruppe haben die Kinder die Möglichkeit des voneinander Lernens. Die Position des Kindes in der Lerngruppe verändert sich jährlich: Es beginnt als Schulanfänger, orientiert sich am Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler des 2. Schulbesuchsjahres und profitiert von gewachsenen Regeln und Ritualen dieser Lerngruppe. Im zweiten Jahr übernimmt dieses Kind diese Rolle und besonders leistungsstärkere Kinder haben die Möglichkeit ihr Wissen weiterzugeben. Zudem haben leistungsschwächere Kinder die Möglichkeit Lerninhalte noch einmal zu vertiefen.

Individuelle Wissens- und Kompetenzentwicklung

Bei allen schulpflichtigen Kindern wird bereits vor Schuleintritt die Lernausgangslage näher bestimmt (s.o.) Bei Bedarf finden Elterngespräche statt, bei denen über mögliche, vorschulische Unterstützungsmaßnahmen beraten wird. Hier sollte die Förderschullehrkraft die für die Schuleingangsphase beauftragte Lehrkraft sowie die Schulleiterin unterstützen. Sollte sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der körperlichen Entwicklung, im Bereich des Lernens, der emotional-sozialen Entwicklung, im Bereich Hören und Sehen oder der Sprache vermutet werden, wird das BFZ eingeschaltet oder dezentrale Erziehungshilfe und über die Einberufung von Förderausschüssen eine Unterstützung bzw. Bereitstellung notwendiger Materialien beantragt.

Die Flexible Schuleingangsphase 1 und 2 (VOBGM §11a) wird von den Schülerinnen und Schülern in der Regel für zwei Jahre besucht. Danach wechseln sie in die 3. Klasse. Schnell lernende Kinder können bereits nach einem Jahr in die 3. Klasse aufrücken. Kinder, die mehr Zeit benötigen, können drei Jahre verweilen, ohne Anrechnung des dritten Jahres auf die Schulbesuchszeit.

Die individuelle Wissens- und Kompetenzentwicklung des Kindes und deren Dokumentation spielt eine große Rolle. Diese wird fortlaufend beobachtet und analysiert. In regelmäßigen Lernstandskontrollen und Elterngesprächen werden Leistungsfortschritte festgehalten. Sowohl schnell lernende Kinder als auch langsamer lernende Kinder erhalten individuelle Arbeitsaufträge und damit eine individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung. Auch Fördermaßnahmen undbesondere Lernförderangebote nach VOGBM §2 gehören zu diesem Angebot.

(1) „Die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist Prinzip des gesamten Unterrichts und Aufgabe der gesamten schulischen Arbeit. Jedes Kind soll mit anderen Kindern zusammen und durch sie gefördert werden.“

(2) „Unterschiede in den Begabungen und Neigungen, im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sind als individuelle Entwicklungschance zu sehen. Ihnen ist durch ein differenziertes Lernangebot und einen binnendifferenzierten Unterricht Rechnung zu tragen. Hierbei gilt es auch, das Selbstwertgefühl, das Selbstvertrauen in die eigene Leistung und die Leistungsfreude der Schülerin oder des Schülers zu stärken.“

Alle Kinder werden dabei unterstützt, sich optimal zu entwickeln und sowohl fachliche als auch überfachliche Kompetenzen zu erwerben. Zu dieser Konzeption gehören auch die Verbalzeugnisse am Ende der Jahrgangsstufe 1 und 2. Die schriftlichen Aussagen über der Leistungsstand und die Lernentwicklung des Kindes findet so eine individuelle Bewertung (VOBGM §14).